Pro Seniore Karriere - Betreuungskräfte § 43b SGB XI
Da bei Pro Seniore nicht nur die professionelle Pflege, sondern auch die liebevolle Betreuung unserer Bewohner eine große Rolle spielt, beschäftigen wir zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI in Ergänzung zu unseren Fachkräften. Der Beruf ist perfekt geeignet für Menschen ohne spezielle Pflege- oder Therapieausbildung, die dennoch eine wichtige Rolle im Bereich der Altenpflege spielen oder sich für hilfsbedürftigen Menschen engagieren möchten.
Zusätzliche Betreuungskräfte sind vor allem bei der Arbeit mit demenziell erkrankten Menschen unverzichtbar. Gerade dann, wenn keine schweren körperlichen Gebrechen vorliegen, brauchen diese nicht ständig eine Pflegefachkraft. Aber dafür viel Zuwendung, Beschäftigung und Geborgenheit. Zu Ihren Aufgaben zählen gemeinsames Backen, Singen, Tanzen, ein Theaterbesuch – oder einfach mal zuhören. Wenn Ihnen so etwas liegt und Sie gerne bei Pro Seniore einsteigen möchten, sollten wir uns kennen lernen.
Ihre Aufgaben:
Was Sie zur zusätzlichen Betreuungskraft qualifiziert:
Für die berufliche Ausübung der zusätzlichen Betreuungsaktivitäten ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich. Allerdings stellt die berufliche Ausübung einer Betreuungstätigkeit in Pflegeheimen auch höhere Anforderungen an die Belastbarkeit der Betreuungskräfte als eine in ihrem zeitlichen Umfang geringere ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich.
Deshalb sind folgende Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte erforderlich:
Was Sie zur Bewerbung brauchen: